05.12.2014 - 00:55 | Son Güncellenme:
Eine Frau hatte auf die Facebook-Seite ihres Ehemannes zugegriffen und dort befindliche Dateien geteilt, um den Betrug ihres Mannes zu beweisen. Das Gericht hatte sie freigesprochen und nun hat das Berufungsgericht den Freispruch bestätigt. In dem Urteil wurde erläutert, die Tat der Frau, die sie durchführte, um „den Grund der familieninternen Zerrüttung zu beweisen“, keinen Tatbestand darstellt.