07.06.2015 - 01:25 | Son Güncellenme:
Der allgemeine Strafsenat hingegen hat das Urteil der 14.Strafkammer auf Einspruch aufgehoben. Das Strafgesetzbuch sieht beim sexuellen Missbrauch gegen Kinder unter 15 Jahren selbst im Falle des Einverständnisses schwere Strafen vor.