04.10.2015 - 01:01 | Son Güncellenme:
Gürkan Akgüneş
Das Amtsgericht für Zivilsachen Balıkesir Ivrindi erklärte, „heutzutage würden alle ihre meiste Zeit im Internet verbringen“ und wies die Klage zurück. Doch die 2. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs war da anderer Meinung und erklärte in ihrem Urteil: „Die Verbringung einer zu langen Zeit mit Facebook wiederspricht der Pflicht, für das Glück der ehelichen Gemeinschaft zu sorgen.“ Nach diesem Obergerichtsurteil hat die erste Instanz das Paar geschieden.